Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6211
OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 921; BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 922 S. 3
    Rechte des Nachbarn bei Abriss einer Grenzwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses: Grenzeinrichtung und Umfang Ausgleichsanspruch (IMR 2011, 283)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Reißt jemand sein an eine Nachbarwand angrenzendes Gebäude ab und wird diese dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargebäude beeinträchtigt, liegt darin eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGHZ 78, 397; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 2 ff.).

    Denn erst durch das Einbringen von Dämmstoffen wird die bisherige Nachbarwand wieder als Gebäudeabschlusswand brauchbar (vgl. BGHZ 78, 397 ff.).

  • RG, 07.05.1887 - V 296/86

    Ersitzung von Servituten gegen ein zu einem Familienfideikommiss gehörigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Weder wird vorgetragen, dass es unter Geltung des Gemeinen Rechts vertraglich bestellt (vgl. dazu BGHZ 42, 63ff) noch dass es ersessen worden sein soll (vgl. dazu RGZ 19, 266ff).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Weder wird vorgetragen, dass es unter Geltung des Gemeinen Rechts vertraglich bestellt (vgl. dazu BGHZ 42, 63ff) noch dass es ersessen worden sein soll (vgl. dazu RGZ 19, 266ff).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    32 aa) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 155, 99 ff.).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09

    Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Der einseitige Abriss begründet jedoch einen Anspruch auf Schutz der in dem gemeinschaftlichen oder nach dem Abriss ehemals gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wand (BGH NJW 2010, 1808).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Er kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen (BGH NJW-RR 1997, 1374f).
  • OLG Hamm, 03.07.2017 - 5 U 104/16

    Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen - Eigentümer haftet für Versäumnisse

    Hierin liegt eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung der Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGH, Urteil vom 28.11.1980 - V ZR 148/79, NJW 1981, 866; BGH, Urteil vom 21.04.1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07, NJW-RR 2008, 613; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09, BeckRS 2011, 13118).

    Im freigelegten Zustand ist eine bisherige Innenwand aber nicht mehr uneingeschränkt als Hausabschlusswand brauchbar (BGH, Urteil vom 28.11.1980 - V ZR 148/79, NJW 1981, 866; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09, BeckRS 2011, 13118).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 10 B 970/19

    Beseitigung eines Gebäudes auf dem Vorhabengrundstück und Nachbarschutz; Fehlende

    vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12 -, juris, Rn. 7 ff.; Bbg. OLG, Urteil vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 -, juris, Rn. 34 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. September 2004 - 16 U 211/03 -, juris, Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1996 - 5 U 210/95 -, juris, Rn. 4 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht